Portrait von Sabine Petri

Sabine Petri

Rechtsanwältin & Mediatorin
für familiäre Angelegenheiten

Zeit für Ihre familiären Themen, fundierter, juristischer Rat und alternative Lösungsansätze
Rufen Sie mich an:
0211 163 930 98
oder schreiben Sie mir:mail(at)kinder-anwaeltin.de

Kinder mit Behinderung haben eine Menge Rechte.

Kinder mit leichten oder schweren Behinderungen haben und verdienen einen besonderen Schutz. Dazu zählen auch Rechte. Deren Durchsetzung ist oft sehr aufwändig. Eltern wissen häufig nicht, welche Unterstützungen Ihnen zustehen. In vielen Fällen ist Überlastung oder finanzieller Druck eine Konsequenz. Auch formale Schritte, Kommunikation mit Behörden und Organisationen o.ä. wird von vielen Eltern als große Zusatzlast empfunden. Das kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, wie ich als Mutter eines Kindes mit Beeinträchtigungen weiß.

Ich kann Sie mit juristischem Rat und Beistand entlasten und Ihnen helfen. Dabei arbeite ich in diesen Rechtsgebieten:
  • Familienrecht, z.B. wenn es um Umgangsrecht  und alle Fragen des Sorgerechts geht (Gesundheit, Schule, Aufenthalt)
  • Sozialrecht, z.B. wenn es um Finanzierung geht (Ausbildung, Wohnen, Therapien)
  • Pflege- und Krankenkassenrecht, z.B. wenn es um Leistungsumfang geht (Therapie, Heil- und Hilfsmittel, Verhinderungspflege)
  • Schulrecht NRW, wenn es um Schulfragen geht (Schulwahl, Rückstellung von der Einschulung, Integrationshilfe)
  • Erbrecht, wenn Sie nicht-geschäftsfähige Erben haben (Behindertentestament)
Das kann ich konkret für Sie tun:
  • Kommunikation mit Institutionen
    z.B. Jugendamt, Sozialamt, Krankenkasse, Pflegekasse, soziale Träger
  • Antrag von Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad
  • Antrag auf Schulassistenz / Integrationshilfe, auch über das persönliche Budget 
  • Rechte zur Organisation und Finanzierung von Ersatzpflege
  • Schulentscheidung (AOSF): Inklusion oder Förderschule, Rückstellung von der Einschulung
  • Gesundheit: Durchsetzung von Behandlungen und Therapien, Heil- und Hilfsmitteln

Das Kind und der Mensch im Mittelpunkt:

Immer wieder werde ich gefragt, ob "man" von Behinderungen sprechen darf. Meine Antwort: es kommt darauf an, wie Sie es tun. Mir geht es um Menschen, die eine Behinderung bzw. Beeinträchtigung haben. Auf das "haben" kommt es dabei an. 

Lt. Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention sind   “Menschen mit Behinderungen” : Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. 


Immer häufiger vertrete ich Rechte von Kindern im Autismus-Spektrum (Asperger, frühkindlicher Autismus). Gerade in diesem Feld gibt es viele besondere Konstellationen, Ansprüche, Fördermöglichkeiten und Förderorte!

Wenn ich Sie unterstützen kann, mache ich das gerne. 
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir
Dann können wir schnell klären, ob und wie weitere Schritte aussehen können.

Ich freue mich auf Sie.

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