Kinder mit Behinderung haben eine Menge Rechte.
- Familienrecht, z.B. wenn es um Umgangsrecht und alle Fragen des Sorgerechts geht (Gesundheit, Schule, Aufenthalt)
- Sozialrecht, z.B. wenn es um Finanzierung geht (Ausbildung, Wohnen, Therapien)
- Pflege- und Krankenkassenrecht, z.B. wenn es um Leistungsumfang geht (Therapie, Heil- und Hilfsmittel, Verhinderungspflege)
- Schulrecht NRW, wenn es um Schulfragen geht (Schulwahl, Rückstellung von der Einschulung, Integrationshilfe)
- Erbrecht, wenn Sie nicht-geschäftsfähige Erben haben (Behindertentestament)
- Kommunikation mit Institutionen
z.B. Jugendamt, Sozialamt, Krankenkasse, Pflegekasse, soziale Träger - Antrag von Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad
- Antrag auf Schulassistenz / Integrationshilfe, auch über das persönliche Budget
- Rechte zur Organisation und Finanzierung von Ersatzpflege
- Schulentscheidung (AOSF): Inklusion oder Förderschule, Rückstellung von der Einschulung
- Gesundheit: Durchsetzung von Behandlungen und Therapien, Heil- und Hilfsmitteln
Das Kind und der Mensch im Mittelpunkt:
Immer wieder werde ich gefragt, ob "man" von Behinderungen sprechen darf. Meine Antwort: es kommt darauf an, wie Sie es tun. Mir geht es um Menschen, die eine Behinderung bzw. Beeinträchtigung haben. Auf das "haben" kommt es dabei an.
Lt. Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention sind “Menschen mit Behinderungen” : Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Immer häufiger vertrete ich Rechte von Kindern im Autismus-Spektrum (Asperger, frühkindlicher Autismus). Gerade in diesem Feld gibt es viele besondere Konstellationen, Ansprüche, Fördermöglichkeiten und Förderorte!