Sabine Petri
Rechtsanwältin & Mediatorin
für familiäre Angelegenheiten
Das Kind und der Mensch im Mittelpunkt:
Immer wieder werde ich gefragt, ob "man" von Behinderungen sprechen darf. Meine Antwort: es kommt darauf an, wie Sie es tun. Mir geht es um Menschen, die eine Behinderung bzw. Beeinträchtigung haben. Auf das "haben" kommt es dabei an.
Lt. Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention sind “Menschen mit Behinderungen” : Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Immer häufiger vertrete ich Rechte von Kindern im Autismus-Spektrum (Asperger, frühkindlicher Autismus). Gerade in diesem Feld gibt es viele besondere Konstellationen, Ansprüche, Fördermöglichkeiten und Förderorte!